Hinweisgebersystem
NODU GmbH – Compliance & Integrität
Die NODU GmbH verpflichtet sich zu ethischem Handeln und gesetzeskonformem Verhalten. Unser Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten, mögliche Regelverstöße sicher und vertraulich zu melden – in Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem (auch Whistleblowing-System) ermöglicht es Personen, Informationen über tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder ethische Grundsätze sicher und vertraulich zu melden. Das System schützt Hinweisgebende vor Repressalien und hilft der NODU GmbH dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Wer kann das Hinweisgebersystem nutzen?
Das System steht allen Personen offen, die im beruflichen Kontext mit der NODU GmbH in Kontakt stehen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Ehemalige Beschäftigte
- Bewerberinnen und Bewerber
- Lieferanten und Geschäftspartner
- Kunden und sonstige Dritte
Zu welchen Themen können Hinweise abgegeben werden?
Hinweise können zu allen Sachverhalten abgegeben werden, bei denen ein Verstoß vermutet wird, u.a.:
- Korruption und Bestechung
- Betrug und Untreue
- Verletzung von Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
- Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Diskriminierung und Mobbing
- Verstöße gegen Arbeits- und Sozialvorschriften
- Umweltverstöße
Wie können Hinweise abgegeben werden?
Sie können Ihren Hinweis auf folgenden Wegen einreichen:
Per E-Mail
Per Post
NODU GmbH
z.Hd. Compliance
Deutschland
Externe Meldestelle
Bundesamt für Justiz
bundesjustizamt.de
Wie wird Vertraulichkeit sichergestellt?
Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Identität und Inhalt werden nur den zuständigen Bearbeitungspersonen zugänglich gemacht. Eine anonyme Meldung ist möglich – dann ist eine Rückkommunikation nicht möglich. Alle Daten werden nach den Grundsätzen der DSGVO verarbeitet.
Was passiert nach einer Meldung?
- Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen (soweit nicht anonym)
- Prüfung der Meldung auf Plausibilität
- Untersuchung durch interne oder externe Stellen
- Rückmeldung an den Hinweisgebenden innerhalb von 3 Monaten
- Maßnahmen bei bestätigten Verstößen
Sind Hinweisgebende vor Repressalien geschützt?
Ja. Die NODU GmbH schützt ausdrücklich alle Hinweisgebenden. Niemand, der in gutem Glauben eine Meldung abgibt, wird dafür benachteiligt – weder durch Kündigung, Versetzung noch durch sonstige Nachteile. Der Schutz ist gesetzlich durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verankert.
Was geschieht, wenn ein Hinweis sich als falsch herausstellt?
Wenn eine Meldung unbegründet ist, entstehen dem Hinweisgebenden keine Nachteile – vorausgesetzt, sie wurde in gutem Glauben abgegeben. Der Schutz entfällt bei wissentlich falschen Angaben. Die NODU GmbH behält sich dann rechtliche Schritte vor.
Was wenn ich selbst in den Vorfall verwickelt bin?
Auch wenn Sie selbst beteiligt waren, können Sie eine Meldung einreichen. Ihre Kooperationsbereitschaft wird bei der Untersuchung berücksichtigt. Es empfiehlt sich jedoch, rechtlichen Rat einzuholen.
Entstehen Kosten für den Hinweisgebenden?
Nein. Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist vollständig kostenlos.
Hinweis einreichen
Wir nehmen jeden Hinweis ernst. Ihr Vertrauen ist der Grundstein unserer Compliance-Kultur.
compliance@nodu-europe.com